Die Entwicklungen in unseren einzelnen Aufgabenfeldern in den Jahren 2023 und 2024 stellen wir Ihnen im Bereich Unsere Aufgaben detailliert vor. Summarisch lässt sich festhalten, dass die Zahl der Aufgaben des DIBt weiterwächst und sich dieser Trend auch für die Zukunft abzeichnet.
Aufschluss über neue bzw. vertiefte Aufgabenschwerpunkte geben insbesondere auch zwei Neugründungen von Referaten:
In der Abteilung Zentrale Dienste wurde zum 1. XX 202X das Referat "ZD 7 – Projekt- und Prozessmanagement Digitalisierung" unter Leitung von Selina Nitsche gegründet. Das Referat ist für die zentrale Koordinierung, Steuerung und organisatorische Begleitung der DIBt-Digitalisierungsstrategie zuständig.
Last but not least, bilden die beiden EU-Referentinnen der Bauministerkonferenz seit dem 1. Januar 2024 ein eigenes Referat. Die EU-Referenten und -Referentinnen sind ein unabhängiges und eigenständiges Gremium der Bauministerkonferenz der Länder. Mit der DIBt-Änderungsverwaltungsabkommens vom 8. Juni 2022 wurden sie organisatorisch beim DIBt angegliedert.
Das DIBt unterstützt die Länder und den Bund als Kompetenzzentrum zu bautechnischen und baurechtlichen Fragen.
2023/2024 erreichte das DIBt zudem eine besonders große Zahl an Anfragen von Ländern und Bund, dabei ging es z.B. um Einschätzungen zu den Auswirkungen der zu diesem Zeitpunkt laufenden Gesetzgebungsverfahren zur EU-Gebäuderichtlinie und der Bauproduktenverordnung.
Viel politisches Augenmerk erhielt auch die Frage der "Folgekosten der Baunormung". Obwohl es sicher richtig ist, im Vorfeld darüber nachzudenken, welche Folgen normative Entscheidungen für die Baupraxis haben, darf diese Rechnung nicht zulasten der Bauwerkssicherheit oder der kontinuierlichen Anpassung der Regelwerke an den Stand der Technik gehen. Gleichwohl zeichnet sich bei der Prüfung der Normfolgekosten eine weitere Aufgabe ab, die auf das DIBt zukommen könnte.
Eine Aufgabe, die das DIBt schon seit 2015 wahrnimmt, ist die Geschäftsführung des gemeinsamen Prüfungsausschusses für Sachverständige für Standsicherheit. Gehörten dem gemeinsamen Prüfungsausschuss damals noch sechs Länder an, sind es heute zehn: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Frisch angelaufen ist hier das Anerkennungsverfahren 2024/2025. Neu bei diesem Verfahren wird sein, dass es auch einen mündlichen Prüfungsteil gibt. Das Anerkennungsverfahren 2022/2023 wurde erfolgreich abgeschlossen. Ein wichtiger Meilenstein für die Anwärter waren hier die schriftlichen Prüfungen in Berlin am 5. und 6. Juni 2023.